01 / KFZ-HAFTPFLICHT
Pflichtschutz für Schäden Dritter.
Nach § 1 Pflichtversicherungsgesetz muss der Halter grundsätzlich eine Haftpflichtversicherung für Schäden durch den Gebrauch des Fahrzeugs abschließen und aufrechterhalten. Sie deckt berechtigte Ansprüche wegen Personen-, Sach- und bestimmten Vermögensschäden und wehrt unbegründete Ansprüche ab. Schäden am eigenen Auto sind nicht ihre Aufgabe.
02 / TEILKASKO
Benannte Gefahren für das eigene Auto.
Die Teilkasko ist freiwillig. Typische versicherte Ereignisse sind Fahrzeugdiebstahl, Glasbruch, Brand, Sturm, Hagel, Überschwemmung und Tierkollisionen. Der konkrete Umfang – etwa alle Tiere statt nur Haarwild oder Folgeschäden eines Marderbisses – hängt vom Tarif ab.
03 / VOLLKASKO
Teilkasko plus Eigenschäden.
Die Vollkasko enthält die Teilkaskoleistungen und deckt typischerweise zusätzlich Schäden am eigenen Fahrzeug nach einem selbst verursachten Unfall sowie Vandalismus. Bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen kann der Vertrag eine Vollkasko verlangen. Eine GAP-Deckung kann bei Leasing oder Finanzierung eine Restwertlücke betreffen.
04 / BEITRAGSFAKTOREN
Warum zwei Fahrer unterschiedlich zahlen.
Versicherer kalkulieren unter anderem mit Schadenfreiheitsklasse, Typklasse, Regionalklasse, Fahrerkreis, Alter der Fahrer, jährlicher Fahrleistung, Abstellort, Nutzung und Tarifmerkmalen. Die GDV-Regionalstatistik ist unverbindlich; sie spiegelt die Schadenbilanz eines Zulassungsbezirks wider.
05 / EVB
Versicherungsnachweis für die Zulassung.
Für die Fahrzeugzulassung wird regelmäßig eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) über die Kfz-Haftpflicht benötigt. Sie wird vom gewählten Versicherer bereitgestellt. Die eVB ersetzt nicht die Prüfung des späteren Versicherungsscheins und der vereinbarten Bedingungen.
06 / QUELLEN